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2.14.2 Barrierefreie Verkehrsanlagen

Datum der Konstituierung: 17.2.2006

Leitung: Dr. Dipl.-Geogr. Markus Rebstock

Problem / Ziel

Im Mai 2002 wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) eingeführt. Im März 2009 trat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Beide Gesetze bewirken durch eine Verankerung und stetige Fortentwicklung von gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung barrierefreier Verkehrsanlagen, dass schon beim Planentwurf die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden müssen. Das BGG fordert dabei zwar eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes, konkretisiert diesbezügliche Anforderungen aber nicht.

Mit der Veröffentlichung der „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen" (H BVA), Ausgabe 2011, hat der AK das Ziel erreicht, zunächst alle gültigen Standards sowie die nach seinerzeit aktuellem Wissensstand für die Herstellung einer weitgehend barrierefreien Umwelt notwendigen Anforderungen an Verkehrsanlagen in einem Regelwerk zusammenzufassen. Nun sollen in den kommenden Jahren Empfehlungen zur Planung und zum Bau barrierefreier Verkehrsanlagen entwickelt werden. Hierzu werden u. a. die Ergebnisse diverser Forschungsvorhaben sowie Erfahrungen mit den H BVA von Seiten der Praxis berücksichtigt.

Angestrebtes Ergebnis

Erstellung von Empfehlungen für barrierefreie Verkehrsanlagen (2025)

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