Datum der Konstituierung: 6.4.2005
Leitung: Jan-Hinrik Borchers, M.Sc.
Problem / Ziel
Die wesentliche Aufgabe im Arbeitskreis ist die Erarbeitung des „Arbeitspapiers für die Ermittlung der Restnutzungsdauer für Schichten des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (AP RND), des „Arbeitspapiers für die monetäre Bewertung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (AP MO) und der „Empfehlungen für die Bewertung Standardisierter Bauweisen“ (E BsB).
Das AP RND beinhaltet ein Verfahren, um die Restnutzungsdauer von Schichten des Straßenoberbaus auf Grundlage von Restsubstanzen oder Restpotenzialen zu ermitteln. Die sich ergebende Restnutzungsdauer in Jahren kann dann als Eingangswert für eine monetäre Bewertung des Restwertes eines Straßenoberbaus im Sinne des AP MO genutzt werden, oder aber als Parameter für weitere Betrachtungen, bspw. im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte, Verwendung finden.
Das AP MO bietet eine Methode zur monetären Bewertung von Straßenoberbauten. Dabei wird die Restnutzungsdauer jeder Schicht in einen normierten Restnutzungsanteil überführt. Unter Berücksichtigung der Wiederherstellungs- Ausbau-, und Entsorgungskosten wird der Zeitwert für jede Schicht berechnet. Darüber hinaus wird gezeigt, wie mittels Diskontierung eine Lebenszyklusbetrachtung ermöglicht werden kann und wie die einzelnen Schichten in den Gesamtkontext des Oberbaus eingeordnet werden.
Die „E BsB“ eignen sich zum Vergleich der Bauweisen, die in den Tafeln 1 und 2 der „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO) unter Berücksichtigung der Standardbauweisen nach den ZTV Asphalt-StB bzw. ZTV Beton-StB enthalten sind, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit über einen festgelegten Bewertungszeitraum. Sie eignen sich nur für Oberbauten, die über den gesamten Querschnitt und im Bewertungszeitraum einheitlich sind.
Sie sollen projektbezogen die Auswahl der wirtschaftlichsten Variante des Oberbaues im Rahmen einer Nutzen-/Kosten-Untersuchung ermöglichen, wie sie in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) §7 Abs. 2 und dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) § 6 Abs. 2 gefordert werden. Daher sollte es von der ausschreibenden Stelle bereits im Stadium des Vorentwurfes, in jedem Fall aber vor der Ausschreibung, zur Wahl der wirtschaftlichsten Lösung herangezogen werden.
Die „E BsB“ sollen die Bewertung der standardisierten Bauweisen im Rahmen
- der Planung und des Baus neuer Straßen und
- der grundhaften Erneuerung über gesamte Fahrbahnbreite
ermöglichen.
Angestrebtes Ergebnis
- Arbeitspapier RND (W2) – 2025
- Arbeitspapier MO (W2) – 2026
- Empfehlungen (R 2) – 2026