2.13.1 Aktualisierung ESN

Datum der Konstituierung: 26.9.2012

Leitung: Dr.-Ing. Hagen Schüller

Problem / Ziel

Die „Empfehlungen zur Sicherheitsanalyse von Straßennetzen“ (ESN), Ausgabe 2003 sind mit ARS 27/2003 vom BMVBW eingeführt worden mit der Bitte, über Erfahrungen zu berichten. Seitdem wurden in einigen Ländern und bei der BASt Anwendungen evaluiert und Erfahrungen zusammengestellt (z. B. Vengels, Weinert 2007, Ebersbach, Schüller 2008). Es haben sich methodische und inhaltliche Defizite gezeigt und es liegen Vorschläge zu deren Behandlung bei einer aktualisierten Richtlinie vor. Dabei ist auch die Entwicklung bei den elektronischen und georeferenzierten Unfalldaten zu berücksichtigen. Diese sollten in einem AK jetzt ausgewertet werden.

Die „Empfehlungen für Sicherheitsanalyse von Straßennetzen“ sollen wie schon bisher das vorhandene technische Regelwerk im Bereich der Verkehrssicherheitsverfahren ergänzen. Es ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung für die Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder. Das Verfahren der ESN kann als Beitrag zur Priorisierung und Bauwürdigkeit von Um- und Neuplanungsvorhaben genutzt werden.

Insofern liegen die Einsatzbereiche im gesamten Straßennetz außerorts wie innerorts. Angesprochen sind vorrangig Straßenbaulastträger, aber auch Straßenverkehrsbehörden und die Polizei.

Zunächst wurde die Arbeit an der ESN-Aktualisierung von 2008 bis 2012 in einer Bearbeitergruppe der ad-hoc-Gruppe „Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“ (3.0.1) durchgeführt. Diese Bearbeitergruppe wurde in den neuen Arbeitskreis 2.13.1 des AA 2.13 „Verkehrssicherheitsbewertung von Straßen“ in die AG 2 überführt.

Angestrebtes Ergebnis

Die aktualisierten „Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen“ werden voraussichtlich vergleichbare Bedeutung in den Sicherheitsverfahren der Straßenplanung erhalten. Die methodische Verbesserung wird sich in der Anwenderfreundlichkeit und der Aussagefähigkeit positiv auswirken. Es bietet sich somit eine gleiche Stellung im technischen Regelwerk der FGSV als R 2-Regelwerk an. Der vorgesehene Querbezug zum noch entstehenden HVS (Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen) steht einer Erarbeitung als eigenständiges Regelwerk nicht grundsätzlich entgegen, da bei einer späteren Verwendung als Teil dort die aktualisierte Version ebenfalls gebraucht wird.

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