1.9.2 Gestaltung, Bemessung und Betrieb von Verkehrsflächen im Umfeld von Veranstaltungsbereichen und Menschenansammlungen

Datum der Konstituierung: 18.11.2022

Leitung: Kai Abrell

Problem / Ziel

An Verkehrsflächen im Umfeld von Veranstaltungsbereichen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Sie dienen der Regelnutzung durch Anwohnende und Anrainer, aber auch der Sondernutzung einer Veranstaltung je nach Lage und Funktionszuweisung der Anreise, Abreise und Anwesenheit von Teilnehmenden, der Logistik und der Ver- und Entsorgung, dem fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr und Radverkehr sowie der Vorhaltung von Aufstell- und Bewegungsflächen für unvorhergesehene Ereignisse. Im Falle von Evakuierungs- und Rettungsfällen müssen diese Verkehrsflächen den zuvor definierten Sicherheitsanforderungen genügen und den Zu- und Abgang von und zu Rettungswegen sowie die Zufahrt und den Zugang für Rettungs- und Sicherheitskräfte ermöglichen. Gemeint sind mit Verkehrsflächen öffentliche wie private Plätze, Straßen und Wege durch die Veranstaltung genutzter Bereiche und im Umfeld von Veranstaltungen und Menschenansammlungen.

Während in den in der Regel aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung abgeleiteten Landesbauordnungen qualitative und quantitative Anforderungen an die Bemessung und Freihaltung von Rettungswegen hinterlegt sind, existieren für anschließende und weiterführende Verkehrswege bislang keine Vorgaben, Empfehlungen oder Hinweise zur adäquaten Zuordnung von Nutzungen, zur Gestaltung der Gegebenheiten und Ausstattungen sowie zur Bemessung der jeweiligen Verkehrsflächen.

Wissens-, Regelungs- und Standardisierungslücken beziehen sich insofern auf die Planung, den Entwurf und den Betrieb derartiger Verkehrsflächen für die sichere, zügige und je nach Veranstaltung angemessene Anreise, Anwesenheit und Abreise von Personen in Überlagerung mit der Gewährleistung einer sicheren Evakuierung und Rettung im Bedarfsfall. Für die Planung, den Entwurf und den Betrieb solcher Verkehrsflächen fehlt es bislang an methodischen und praktischen Hilfestellungen für die Zuständigkeitsbereiche.

Ein weiterer Betrachtungsgegenstand besteht bei den Wechselwirkungen von mehreren gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen und der gleichzeitigen Regelnutzung der Verkehrsflächen. So kann es zu überlagernden oder gegenläufigen Verkehrsströmen kommen, die den Einsatz von Rettungskräften oder auch notwendige Evakuierungen beeinflussen. Insofern können Wechselwirkungen zur gegenseitigen Behinderung und bei massiven Problemen auch zu Unglücksfällen führen.

Ziel des neuen FGSV-Arbeitskreises im Arbeitsausschuss 1.9 „Planung für und Steuerung von Menschenmengen“ ist es, die Wissenslücken zu diesen Themen durch Recherchen, Sammlung von Erfahrungswissen sowie Initiierung und Begleitung von Erhebungen und ggf. Forschungen zu schließen und Standards zu erarbeiten. Analysen sollen dabei vor allem den Platzbedarf, die notwendigen Ressourcen, die Kommunikation und die Steuerung für unterschiedliche Szenarien umfassen und Optionen aufzeigen, wie eine bessere Verträglichkeit der unterschiedlichen Anforderungen durch geeignete räumliche, zeitliche und/ oder organisatorische Gestaltung gelingen kann.

Diese derzeit laufende Forschung ist im Fokus:

  • CrowdDNA - Technologien für computergestütztes Crowd Management

Zu initiieren wären

  • Expertenbefragungen und Workshops,
  • Auswertung von Ereignissen mit kritischen Situationen
    Evaluationen des Wissensstandes zur Bewertung kritischen Situationen

Zielgruppen der angestrebten Veröffentlichung sind Institutionen und Personen, die mit der Planung von hoch frequentierten Infrastrukturen oder der Steuerung von Menschenmengen beschäftigt sind. Dazu gehören Städte und Gemeinden, insbesondere die Verkehrsplanungs- und Ordnungsbehörden, Verkehrsplanerinnen und -planer, Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreibende von stark frequentierten Räumen, Flächen und Strecken, Behörden mit Organisations- und Sicherheitsaufgaben (BOS), Institutionen für Fremdenverkehr bzw. Tourismus sowie Eventagenturen einschließlich deren technisch Planende und deren Sicherheitsberaterinnen und -berater.

Grobe Gliederung des Regelwerks

  1. Einführung, Zweck und Inhalt
  2. Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Verkehrsflächen im Umfeld von Veranstaltungsbereichen und Menschenansammlungen
  3. Ermittlung möglicher Wechselwirkungen und Recherche von Erfahrungen im Umgang mit Wechselwirkungen
  4. Anforderungsprofile an Verkehrsflächen für Veranstaltungen
  5. Anforderungsprofile an Verkehrsflächen bei Räumungen, Störungen und Gefahrenereignissen
  6. Empfehlungen zur Gestaltung und zum Entwurf von Verkehrsflächen für eine Veranstaltungsnutzung
  7. Empfehlungen zur Bemessung von Verkehrsflächen
  8. Empfehlungen zum Betrieb von Verkehrsflächen im regulären Fall und bei Räumungen, Störungen und Gefahrenereignissen

Angestrebtes Ergebnis

Der Praxis fehlen Regeln der Technik, Standards, Empfehlungen und Hinweise für eine adäquate Gestaltung, Nutzung und Bemessung von Verkehrsflächen im Umfeld von Veranstaltungsbereichen und Menschenansammlungen. Diese sind zwingend notwendig, um eine sichere und leistungsfähige Bewältigung des Umgangs mit Menschenmengen insbesondere im Bedarfsfall von Störungen und Gefahrenereignissen zu gewährleisten.

Da Standardisierungen erforderlich sind, um Verkehrsflächen für eine sichere Abwicklung im Bedarfsfall und auch bei Wechselwirkungen gleichzeitig stattfindender Veranstaltungen und Menschenansammlungen freizuhalten, sollen Empfehlungen (voraussichtlich R 2) zusammengestellt werden, die sich als neue Regeln der Technik etablieren können.

Regelwerk (Empfehlungen R 2) – 2025

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