6.3.2 Überarbeitung des Regelwerks für Schichten ohne Bindemittel

Datum der Konstituierung: 14.4.2016

Leitung: Dr. rer. nat. Sara Neidinger

Problem / Ziel

Das Regelwerk für den Bereich der Schichten ohne Bindemittel wurde 2020 auf den aktuellen nationalen und internationalen Stand der Normung und der Technik gebracht. Nun wurde mit der Ersatzbaustoffverordnung eine rechtlich verbindliche Grundlage verabschiedet, welche zeitnah umzusetzen ist. Dies betrifft auch das Regelwerk für Schichten ohne Bindemittel, insbesondere die TL G SoB-StB und ZTV SoB-StB.

Zudem wurde im Zuge der bisherigen Überarbeitung des Regelwerkes v. a. im Hinblick auf die ZTV SoB-StB und TL G SoB-StB weiteres Verbesserungspotential erkannt. Die erkannten Optimierungsmöglichkeiten, welche eine umfassende Prüfung und Absprache erfordern, gilt es mittelfristig zu realisieren. In den ZTV SoB-StB betrifft dies beispielsweise die Handhabung von Mängelansprüchen, in den TL G SoB-StB wurde in mehreren Punkten Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit der RAP Stra Kommission erkannt (z. B. Handhabung der Überwachungsgemeinschaften, Regelung bzgl. der Überwachungsprozesse in den RAP Stra, Bewertung der Qualität der Arbeitsweise von Fremdüberwachungsstellen).

Es wird mittelfristig angestrebt die TL G SoB-StB in die „TL Gütesicherung-StB“ zu überführen. In diesem neuen Dokument wird die Bewertung der Konformität mandatierter Baustoffe (Gesteinskörnungen für Asphalt, Beton, Mörtel und für ungebundene Gemische, sowie Gleisschotter und Wasserbausteine), aber auch die Gütesicherung für nicht mandatierte Baustoffe wie Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel geregelt. Damit bleiben die TL Gütesicherung-StB auch für andere Bereiche, wie beispielsweise für Bettungs- und Fugenmaterial nach TL Pflaster-StB, Befüllmaterialien für Gabionen nach TL Gab-StB, Verfestigungen oder HGT nach TL Beton-StB und Böden nach TL BuB E-StB anwendbar. Durch die Schaffung eines einzigen Dokumentes für die Gütesicherung wird die Anwendung durch den Hersteller deutlich erleichtert.

Angestrebtes Ergebnis

  • Überarbeitung der ZTV SoB-StB
  • Überarbeitung der TL G SoB-StB
  • Langfristig: Überführung der TL G SoB-StB in eine TL Gütesicherung-StB
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