6.3.2 Überarbeitung des Regelwerks für Schichten ohne Bindemittel

Datum der Konstituierung: 14.4.2016

Leitung: Dr. rer. nat. Sara Neidinger

Problem / Ziel

Das Regelwerk für den Bereich der Schichten ohne Bindemittel wurde 2020 auf den aktuellen nationalen und internationalen Stand der Normung und der Technik gebracht. 2023 trat mit der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV)“ eine rechtlich verbindliche Grundlage in Kraft, welche zeitnah umzusetzen war. Für das Regelwerk der Schichten ohne Bindemittel erfolgte dies in den TL G SoB-StB 20/23. 

Derzeit wird ein „Arbeitspapier zur Vorgehensweise und Dokumentation bei der Durchführung der Betriebsbeurteilung und Kontrolle der WPK“ erarbeitet, welches eine Qualitätssteigerung durch Vereinheitlichung der Arbeitsweise von Fremdüberwachungsstellen bewirken soll.

Darüber hinaus werden aktuelle Themen, wie bspw. die „Forderung nach Fertigereinbau für FSS in den ZTV SoB-StB“ oder die „Anwendung des MDV und dessen Interpretation“, diskutiert. 

Im Zuge der bisherigen Überarbeitung des Regelwerkes wurde v. a. im Hinblick auf die ZTV SoB-StB und TL G SoB-StB weiteres Verbesserungspotential erkannt. Die erkannten Optimierungsmöglichkeiten, welche eine umfassende Prüfung und Absprache erfordern, gilt es mittelfristig zu realisieren. Entscheidende Aspekte, die es hier zu berücksichtigen gilt, sind u. a. die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit. Des Weiteren gilt es in den ZTV SoB-StB beispielsweise die Handhabung von Mängelansprüchen zu überarbeiten und in den TL G SoB-StB mehrere Punkte mit der RAP Stra Kommission zu klären (z. B. Handhabung von Überwachungsgemeinschaften).


Langfristig wird angestrebt die TL G SoB-StB in eine „TL Gütesicherung-StB“ zu überführen. In diesem neuen Dokument wird die Bewertung der Konformität mandatierter Baustoffe, aber auch die Gütesicherung für nicht mandatierte Baustoffe wie Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel geregelt. Ein erster Schritt zur „TL Gütesicherung“ wurde mit der Aufnahme der Bettungs- und Fugenmaterialien nach TL Pflaster-StB und den Baustoffgemischen für Verfestigungen oder HGT nach TL Beton-StB in die TL G SoB-StB 20/23 bereits getan, weitere Schritte sollen folgen. Die TL Gütesicherung-StB bleiben demnach auch für andere Bereiche, wie beispielsweise für Bettungs- und Fugenmaterial nach TL Pflaster-StB, Befüllmaterialien für Gabionen nach TL Gab-StB, Verfestigungen oder HGT nach TL Beton-StB und Bodenmaterialien gemäß TL BuB E-StB anwendbar. Durch die Schaffung eines einzigen Dokumentes 

Angestrebtes Ergebnis

  • Erstellung eines Arbeitspapiers zur Vorgehensweise und Dokumentation bei der Durchführung der Betriebsbeurteilung und Kontrolle der WPK
  • Mittelfristig: Überarbeitung des Regelwerkes SoB u.a. im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
  • Langfristig: Überführung der TL G SoB-StB in eine TL Gütesicherung-StB
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