Menu

QA 1 Begriffsbestimmungen

Leitung: Direktor Dr.-Ing. Horst Hanke

Auftrag / Aufgaben

Der Arbeitsausschuss besteht schon seit sehr langer Zeit. Er wurde seinerzeit von Prof. Leutzbach ins Leben gerufen, um der damals bestehenden Begriffsverwirrung entgegenzuwirken. Allein aus der Verwendung unterschiedlicher Bezeichnungen für denselben Sachverhalt hatten sich in Deutschland unterschiedliche "Schulen" gebildet, die anstelle von wirklichen Weiterentwicklungen sich in Begriffsstreitigkeiten ergingen. Durch die langjährige Arbeit im AA "Begriffsbestimmungen" ist eine Versachlichung eingetreten. Viele namhafte Mitglieder der FGSV haben im Laufe der Jahre hier mitgearbeitet.

Der QA 1 ist arbeitsgruppen-übergreifend tätig und war zunächst zuständig für die AG 1 bis 4. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt wegen der Vielzahl der zu betreuenden Regelwerke und deren Bedeutung traditionell in der AG 2, sodass der AA hier auch früher angesiedelt war. Wegen der Querschnittsfunktion für mehrere AG wurde er jedoch zum QA.

Die Aufgabe des QA besteht vordergründig darin, das von ihm herausgegebene Produkt "Begriffsbestimmungen" (letzte Version 2012) stetig zu pflegen und zu ergänzen. Daran wird kontinuierlich gearbeitet. Der QA betreut außerdem von deutscher Seite aus das internationale PIARC-Wörterbuch (Pflege der deutschen Versionen der Begriffe). Die laufende Arbeit des QA wird vor allem geprägt von der fortwährenden Mitwirkung an allen Regelwerken der AG 1 bis 8. Der QA ist hier um die widerspruchsfreie Verwendung der Fachbegriffe und um systemkonforme neue Begriffe bemüht und wird in Zukunft auch aus Mitgliedern aus dem Bereich der Staßenbautechnik bestehen.

Dabei werden die Ersteller der Regelwerke im Idealfall schon in der Phase der Entstehung hinsichtlich der richtigen Verwendung und Abgrenzung der Begriffe sowie die Beifügung von Glossars beraten. Wesentliche laufende Aufgabe des QA ist, aktuelle Richtlinien-Entwürfe im Hinblick auf die Verwendung und Systematik der Begriffe kritisch durchzusehen und Anregungen hierzu für die endgültige Version zu geben. Ziel ist dabei, dass das Richtlinienwerk der FGSV sprachlich eindeutig und hochwertig ist und die Verwendung der Begriffe in den verschiedenen Regelwerken nicht widersprüchlich ist. Somit nimmt der QA 1 eine wesentliche Funktion für die Qualitätssicherung der Regelwerke ein.

Gleichzeitig werden umgekehrt dann auch neue Begriffe, die durch neue Richtlinien kreiert werden, zeitnah in die Begriffsbestimmungen aufgenommen.Ziel des QA ist es, eine widerspruchsfreie und systemkonforme Verwendung der Fachbegriffe in allen Regelwerke zu erreichen.

Bestand an Regelwerken und Wissensdokumenten

  • Begriffsbestimmungen – Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb – (2012) – 220
  • Begriffsbestimmungen Straßen- und Verkehrswesen (BBSV) – (2020) – 005/1

Weitere Aktivitäten

Zur kurzfristigen Durchsicht der Regelwerke werden jeweils kleine Bearbeitergruppen beauftragt.

Angesichts der steigenden Bedeutung der elektronischen Medien und zur Steigerung der Aktualität der Bearbeitung wird darüber nachgedacht, die Begriffsbestimmungen künftig auch elektronisch herauszugeben.