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2.7.2 Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen (MAZS)

Datum der Konstituierung / Leitung

Datum der Konstituierung: 18.4.2018

Leitung: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Uwe Plank-Wiedenbeck

Problem / Ziel

Das Sicherheitsaudit von Straßen ist ein formalisiertes Verfahren zur verstärkten Beurteilung der Sicherheitsbelange im Rahmen der Planung von Straßenbaumaßnahmen. Die in nationales Recht überführte Richtlinie der EU 2008/96/EG zum Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagement sieht u. a. verpflichtende Sicherheitsaudits für Infrastrukturprojekte auf Straßen des transeuropäischen Netzes „Verkehr“ (TEN-T) vor. Das zugrunde liegende Regelwerk ist aktuell überarbeitet und ergänzt worden, ersetzt die „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (ESAS), Ausgabe 2002, und wird als R 1-Regelwerk veröffentlicht („Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“, RSAS).

Die in den RSAS festgelegten Anpassungen müssen jetzt auch im Regelwerk für die Ausbildung („Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen“, MAZS) integriert werden. Dies betrifft z. B. das Audit in der ersten Betriebsphase, das jetzt als eigenständige Phase vorgesehen wird, und das Bestandsaudit. Ferner sollen die Erfahrungen aus über 15 Jahren Auditschulung analysiert werden, um ggf. Modifizierungen in der Ausbildung vorzunehmen. Dafür sind durchgeführte Forschungsprojekte zu berücksichtigen, insbesondere die „Evaluation der Anwendung und der Ergebnisse der Sicherheitsaudits von Straßen in Deutschland“ (FE 82.535). Unter Berücksichtigung dieser neuen Entwicklungen soll das MAZS, Ausgabe 2009, überarbeitet werden. Die Arbeiten können auf einer größeren Zahl von FE-Projekten aufbauen, mit welchen die Einführungsphase des Sicherheitsaudits in Deutschland begleitet wurde.

Hauptaufgabe ist die Analyse der seit Veröffentlichung des aktuell gültigen MASZ vorgenommenen Änderungen in den Regelwerken (insbesondere die RSAS und Entwurfsregelwerke) sowie der seither vorliegenden neuen Forschungsprojekte und relevanten Veröffentlichungen. Ferner sind die dokumentierten bisherigen Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Sicherheitsaudits zu erfassen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind hierfür weitere Erhebungen durchzuführen (Fachgespräche, Workshops). Es ist zu prüfen, ob zusätzliche Anforderungen von Seiten des BMDV, der EU oder anderer Institutionen zu berücksichtigen sind. Auf diesen Grundlagen sind Zielsetzungen und Vorgaben für die Umsetzung der Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen anzupassen und zu dokumentieren. Dies betrifft zum einen die formalen Aspekte bei der Durchführung der Schulung und zum anderen die Inhalte der vorgegebenen Module. Eine Fertigstellung eines vorlagereifen Entwurfs ist bis 2021 vorgesehen.

Potenzielle Nutzende sind insbesondere die mit der Schulung für das Sicherheitsaudit von Straßen befassten Stellen, für die es Form und Inhalt der Schulungen regelt. Dies schließt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit ein, die sich für die amtliche Liste der Auditorinnen, Auditoren und Ausbildungsstellen verantwortlich zeichnet. Ferner ist es für die verantwortlichen Straßenbaulasttragenden als „Auftraggebende“ von Sicherheitsaudits sowie die mit der Durchführung solcher Sicherheitsaudits befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen und Ingenieurbüros von Belang.

Grobe Gliederung des Regelwerks

  1. Einführung
  2. Anforderungen an die auszubildenden Auditoren
  3. Ausbildung
  4. Leistungsnachweis und Zertifizierung
  5. Verlängerung der Zertifizierung
  6. Listen der Ausbildungsstellen und der zertifizierten Auditoren

Anhang

  1. Grundlagenmodule (Verkehrssicherheit und Sicherheitsaudit)
  2. Thematische Module (Autobahnen, Landstraßen, Ortsdurchfahrten, Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen)

Angestrebtes Ergebnis

Merkblatt (R 2) – 2021

Das MAZS hat sich als R 2-Veröffentlichung (Merkblatt) bewährt. Es ist innerhalb der FGSV abzustimmen, damit es als Stand der Technik zur Anwendung kommen kann.

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